- Titel: Internetrecht
- Organisation: UNI MUENSTER
Inhalt
- Was ist mit den Inhalten Das Immaterialgüterrecht
- I II III
- IV V VI
- OnlineMarketing Werberechtliche Fragen
- EContracting Der Vertrag mit Kunden im Cyberlaw
- VI VII VIII
- Was geschieht mit den Daten Der Datenschutz
- arbeitsrechtliche Probleme mit Bezug zum Internet
- Exkurs Internationales Internetstrafrecht
- GESETZESMATERIALIEN Januar Recht BGBInformationspflichtenverordnung
- Rahmen von Art EZDatenschutzrichtlinie Juli MUSTERVERTRÄGE
- Digital Versatile Disc Deutsches Verwaltungsblatt Zeitschrift
- Europäische Zeitschrift für Wirtschaftsrecht Europäischer Wirtschaftsraum
- Landesarbeitsgericht Landgericht Lebensmittelbedarfsgesetz Landesrundfunkgesetz Literatururheberrechtsgesetz LuganoÜbereinkommen Leitsatz
- Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht Netzzugangsverordnung
- Recht der internationalen Wirtschaft Zeitschrift Richtlinie
- United States Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb
- Geschichte des Informationsrechts
- Ecolex Medien Recht Rundfunkrecht RfR
- sic DigmaZeitschrift für Datenrecht und Informationssicherheit
- Im europäischen Ausland findet sich das
- Derzeit bestehen folgende gTLDs
- gov USRegierung info Informationsdienste biz Unternehmen
- Außerdem bestehen folgende sog Sponsored gTLDs
- Die DENIC eG
- Nach den Vergabebedingungen der DENIC
- liegt die Verantwortung für marken und namensrechtliche Folgen
- aus der Registrierung des DomainNamens beim Kunden
- Der Kunde versichert der DENIC gegenüber dass er
- Ausblick Neuregeung der DomainVergabe
- Domainrecherche im Internet
- Vgl Müller MMR vgl auch Utz MMR
- Für die Markenrecherche im Internet bietet sich an
- Auch Titelschutzregister sind online abrufbar so etwa
- Titelschutzanzeiger wwwpressede Softwareregister wwwsoftwareregisterde
- Schutz von Domains nach dem MarkenG
- Reichweite von BGB und UWG
- Welzel MMR Hanloser Rechtspfleger ders CR Welzel MMR
- Der Katalog geschützter Werkarten
- Recht der öffentlichen Zugänglichmachung
- Nordemann in FrommNordemann Rdnr
- Decker in HoerenSieber Handbuch Multimediarecht Teil Rn
- BVerfGE So ausdrücklich BGH WRP
- Öffentliche Reden UrhG
- OLG Hamburg ZUM MMR CR mit Anm Dieselhorst
- EuGH GRUR Int EuGH GRUR Int EuGH EuZW
- Namen der Beteiligten Beteiligung Außenstehender
- Rechte am Endprodukt Wettbewerbsbeschränkungen
- Abgrenzung der Nutzungsrechte
- BGH GRUR Honorarbedingungen
- Folgen bei Rechtsverletzung
- OLG Düsseldorf ZUMRD GRURRR OLG Frankfurt aM ZUM
- BGH GRUR Druckbalken BGH GRUR Faxkarte BGHGRUR Restschadtstoffentfernung
- OnlineMarketing Werberechtliche Fragen
- BGHZ Kauf im Ausland BGH GRUR BGH GRUR
- Vgl LG Düsseldorf MMR RDV AfP
- OLG Frankfurt aM MMR
- AG Peine NJWRR
- LG Konstanz NJWRR
- Jestaedt BB BKartA WuW BuyforMetalsStell BGH CR
- OLG Karlsruhe Beschl v Ws
- BGH CR OLG Hamburg Urt v U NJW
- So auch Heun CR
- ECommerceRichtlinie und SignaturRichtlinie
- Versicherungsspezifika a VAG
- Schimikowski RS Derartige Überlegungen bei Schimikowski RS
- Beweiswert digitaler Dokumente
- Signaturrichtlinie und das neue Signaturgesetz
- Vgl dazu FischerDieskau MMR ff
- Öffentlicher Schlüssel des Absenders
- So auch LG Essen MMR
- OLG Bremen Urt v U
- Werner in HoerenSieber Handbuch Multimediarecht München Teil Rdnr
- Einzelheiten hinsichtlich der Zahlung und der Lieferung
- Siehe Lorenz NJW
- Ähnlich auch Balzer DB
- Zusammenfassung Pflichten des Unternehmers beim EContracting
- bestehende Aufsichtsbehörden Handelsregisternummer Umsatzsteuernummer und anwendbare standesrechtliche Regelungen
- Geschichte des Datenschutzrechts Vorgeschichte bis zum BDSG
- EUDatenschutzrichtlinie und die zweite Novellierung des BDSG
- BTDrs BRDrs BGBl I
- Auftragsdatenverarbeitung verarbeiten lässt und
- Abgrenzung zwischen BDSG und TMG
- Personenbezogene Daten Abs BDSG
- b Verarbeitung von Daten
- Speicherung Abs Nr BDSG
- Übermittlung Abs Nr BDSG
- einem Datentransfer innerhalb der speichernden Stelle
- Löschung Abs Nr BDSG
- Vgl auch Zscherpe KR
- S LG Oldenburg DuD f OLG Zweibrücken DuD
- Protokollierung von Nutzungsdaten zur Missbrauchsbekämpfung
- Öffentlichrechtliche Banken
- Datennutzung in der Insolvenz
- Das Telemediengesetz TMG
- dnsdenicde dnsdenicde dnsbtxdtagde
- Zuständigkeit bei Verträgen Die nationale Zuständigkeit
- JaymeKohler IPRax Leible IPRax Mankowski IPRax Mankowski IPRax
- Mankowski IPRax Mankowski IPRax HuberBach IPRax
- HuberBach IPRax HuberBach IPRax f
- Gottschalk IPRax Peifer IPRax
- Gercke ZUM Vassilaki MMR Frank KR
- Leistungsverweigerungsrechte eine Bestimmung durch die
- Form von Anzeigen und Erklärungen
- Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch idF vom September
- Markengesetz vom BGBl I
- Patentgesetz idF vom
- Einräumung von Nutzungsrechten
- Zweiter Teil Verwandte Schutzrechte
- Elektronischer Geschäftsverkehrsgesetz EGG vom BGBl I
- Abschnitt Zugangsfreiheit und Informationspflichten
- Uniform Domain Name Dispute Resolution Policy
- MUSTERVERTRÄGE I Einkaufsbedingungen
- Gewährleistung und Haftung
- Erwerb von Musikrechten für die OnlineNutzung
- Nutzungsvereinbarungen mit angestellten Programmierern
Vorschau
Prof. Dr. Thomas Hoeren Institut für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht Universität Münster Leonardo-Campus 9 D-48149 Münster
Internetrecht
Stand: März 2007
Das folgende Skriptum steht zum kostenlosen Download zur Verfügung. Das Urheberrecht und sonstige Rechte an dem Text verbleiben beim Verfasser, der keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Inhalte übernehmen kann. Das Skript kann und will die rechtliche Beratung im Einzelfall nicht ersetzen. Eine Verwendung des Textes, auch in Auszügen, bedarf der Genehmigung des Verfassers. Für den Download des Textes wird keine Gebühr verlangt. Wir folgen insofern dem Shareware-Prinzip. Wenn Ihnen der Text zusagt und Sie die Arbeit des Instituts unterstützen wollen, bitten wir um eine Spende für die „Kaffeekasse“ des Instituts. Universitätskasse Münster, Schlossplatz 2, 48149 Münster Kto.-Nr.: 66 027 bei der Westdeutschen Landesbank Münster BL : 400.500.00 unter Angabe des Verwendungszwecks: 99 121/282 11/9240155 (Skriptum Internetrecht).
Vorwort Was soll dieses Buch im Internet? In der Tat könnte man sich fragen, wieso ein Buch kostenfrei zum Download über das Internet bereitgehalten wird, das man vielleicht an anderer Stelle sogar käuflich in fester Form erwerben kann. Es gilt zu beachten, dass das Internet eine Dynamik hat, die die klassischen Buchverleger überfordert. Viele der in einem Buch getroffenen Aussagen sind gerade wegen des buchspezifischen Time Lag schon im eitpunkt des Erscheinens überholt. Dennoch macht es gerade auch im eitalter der digitalen Schnelligkeit Sinn, Bücher zu publizieren. Diese nehmen eine andere Funktion wahr. Galten sie früher als Medium für die schnelle Information, sind sie heute Archive. Es wird ein bestimmter historisch wichtiger eitpunkt der Diskussion für alle eiten festgehalten. Für eine zeitnah-aktuelle Information ist das Buch jedoch kaum noch geeignet. Wer also halbwegs up to date bleiben will, muss auch im Internet publizieren und lesen. Die Verbreitung über das Internet ist natürlich kein Garant dafür, dass wirklich stimmig sind. Die Fülle des Rechtsgebiets „Internetrecht“ Verfasser dieses digitalen Buchs zu überfordern. Es fällt sehr schwer, verfallen, auf allen Gebieten des Internetrechts zu Hause sein zu wollen. alle Informationen drohen auch dem auf die Hybris zu Ich bitte daher den
Leser – die Leserin – um Verzeihung, wenn die eine oder andere Information nicht mehr aktuell oder gar falsch sein sollte. Ich tue mein Bestes und damit nicht genug. Ich freue mich daher umso sehr für jedwede Rückmeldung; kritische Hinweise an meine Email-Adresse: hoeren@uni-muenster.de. Der Aufbau dieses Buches richtet sich nach den Bedürfnissen der Internetanbieter. Diese brauchen, um im Internet auftreten zu können,
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eine Kennung (dies verweist auf das Domainrecht), Inhalte (ein Tummelplatz für das Immaterialgüterrecht), Werbung und Marketing (hier kommen die Wettbewerbsrechtler zu Wort), den Kontakt zum Kunden (was zu Ausführungen zum Vertragsschluss und zum E-Commerce-Recht führt) sowie Daten der Kunden (hier kontrollieren die Experten des
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Datenschutzrechts). Abschließend findet sich noch ein Abschnitt zu der Frage, wer für alle diese Rechtsanforderungen haftet. Schließlich wird auch noch auf das Problem der Vollstreckung von Gerichtsentscheidungen im Internet eingegangen. Gerade das Vollstreckungsrecht ist der archimedische Punkt der Internetdiskussion. Ich kann nur hoffen, dass der gnädige Leser trotz mancher Schwächen den einen oder anderen Hinweis für seine tägliche Praxis in den folgenden Überlegungen findet. Münster, März 2007 Thomas Hoeren
II
§ 1 Information und Recht – die Kernbegriffe ……………………………………………….. 2 I. II. Einführung …………………………………………………………………………………………. 2 Geschichte des Informationsrechts………………………………………………………… 4
§ 2 Einführende Literatur und Fachzeitschriften …………………………………………… 5 § 3 Rechtsprobleme beim Erwerb von Domains………………………………………….. 10 I. 1. 2. 3. 4. II. 1. 2. Praxis der Adressvergabe…………………………………………………………………… 12 Internationale Strukturen …………………………………………………………………. 12 Die DENIC eG ……………………………………………………………………………….. 17 Ausblick: Neuregeung der Domain-Vergabe ………………………………………. 19 Domainrecherche im Internet …………………………………………………………… 19 Kennzeichenrechtliche Vorgaben ………………………………………………………… 21 Kollisionsrechtliche Vorfragen ………………………………………………………….. 21 Schutz von Domains nach dem MarkenG ………………………………………….. 24 a) Domain als Marke i.S.d. § 3 MarkenG ………………………………………………. 24 b) Domain als Unternehmenskennzeichen i.S.d. § 5 Abs. 2 MarkenG ………. 25 c) Titelschutz nach § 5 Abs. 3 MarkenG ……………………………………………….. 27 d) Kennzeichenmäßige Benutzung ………………………………………………………. 30 e) Benutzung im geschäftlichen Verkehr ………………………………………………. 30 f) Verwechselungsgefahr ……………………………………………………………………. 31 g) Gleichnamigkeit …………………………………………………………………………….. 35 h) Gattungsbegriffe ……………………………………………………………………………. 37 i) „com”-Adressen ……………………………………………………………………………… 43 3. 4. 5. Reichweite von §§ 823, 826 BGB und § 3 UWG …………………………………. 44 Allgemeiner Namensschutz über § 12 BGB ……………………………………….. 46 Rechtsfolgen einer Markenrechtsverletzung ………………………………………. 52 a) Unterlassungsanspruch ………………………………………………………………….. 52 b) Schadensersatz durch Verzicht ……………………………………………………….. 52 6. III. IV. A. B. Verantwortlichkeit der DENIC für rechtswidrige Domains …………………….. 54 Pfändung und Bilanzierung von Domains ………………………………………….. 57 Streitschlichtung nach der UDRP ……………………………………………………… 61 Einführende Bemerkungen …………………………………………………………………. 66 Das Urheberrecht………………………………………………………………………………. 68
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§ 4 Was ist mit den Inhalten: Das Immaterialgüterrecht ………………………………. 66